Wer denkt, dass es beim Lesbensex eigentlich nur um Erotik geht, der irrt sich. Gründlich. Schon viele Jahre dauert jetzt der Streit um Homo-Ehe, Adoptionsrecht für Lesben und Schwule und andere rechtliche Dinge an, die für eine Gleichstellung homosexueller Paare mit heterosexuellen Paaren sorgen sollen. Übrigens ist es ausgerechnet ein heterosexuelles Pärchen, was jetzt umgekehrt auf Gleichstellung beharrt.
In Großbritannien dürfen bislang lediglich Lesben und Gays eine sogenannte eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen. Das ist das, was man bisher „Homo-Ehe“ nannte, bevor auch Homosexuelle richtig heiraten durften. Diese Partnerschaft hat ebenso zivilrechtliche Folgen wie eine Ehe. Eingeführt wurde diese eingetragene Partnerschaft in Großbritannien im Jahr 2005; fünf Jahre ist diese Einrichtung also schon alt. Im Grunde hat diese Form der Bindung zivilrechtlich dieselben Folgen wie eine Ehe – aber es ist nun einmal doch etwas anderes.
Bei Heteros besteht die Möglichkeit aber nicht, eine solche Partnerschaft zu gründen. Das finden die beiden ungerecht. Mitte 20 sind die beiden und leben in London. Sie wollen nicht heiraten, sondern genau diesen Status erhalten. Deshalb beantragten sie beim zuständigen Rathaus, eine solche Verbindung eingehen zu können. Das wurde natürlich abgelehnt, denn das dürfen nur gleichgeschlechtliche Partner. Dagegen wollen die beiden jetzt vor Gericht. Allerdings handelt es sich bei den beiden nicht um Menschen, die gegen Homosexualität, lesbische Frauen und Schwule eingestellt sind. Sie wollen lediglich auf bestehende Ungleichheiten aufmerksam machen – in der Hoffnung, dadurch am Ende für mehr Gleichheit sorgen zu können.
Sie sind nicht die einzigen, die auf diese Weise sozusagen von hinten durch die Brust ins Auge den Wunsch nach der echten Homo-Ehe stärken wollen. Eine Kampagne, die sich Equal Love nennt, unterstützt insgesamt acht Paare in ihren Prozessen. Vier davon sind Heteros, die die eingetragene Lebensgemeinschaft für sich beanspruchen, und vier sind Homos, die auf einer korrekten Eheschließung bestehen. Weil eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Sexualität die britischen Grundrechte ebenso verletzt, wie es in Deutschland mit den deutschen Grundrechten der Fall wäre, besteht sogar Hoffnung, dass die acht Paare mit ihrem Anliegen durchdringen könnten.
In Deutschland stünden die Chancen aber vielleicht sogar noch besser. Denn der oberste Gerichtshof, der über solche Verfassungsfragen entscheidet, das Bundesverfassungsgericht bekommt jetzt seine ersten offen geoutet lesbische Richterin, die Staatsrechtlerin Susanne Baer, die von den Grünen nominiert wurde.
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