Die von Schwarz-Grün beherrschte Hamburger Bürgerschaft hat im Januar 2009 einen entscheidenden Schritt zur Gleichstellung für Schwule und Lesben getan. Es ist zwar noch nichts entschieden, aber es wurde ein Gesetzentwurf beraten, nach dem auch im Rahmen des Beamtenrechtes eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben mit Ehen gleichgestellt werden sollen.
Im Klartext bedeutet dies dass die Hinterbliebenen bei einer Lesben- oder Schwulen-Beziehung, sofern es eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist, nicht mehr schlechter behandelt werden als heterosexuelle Paare.
Eine entsprechende Gleichstellung für lesbische und schwule Paare gibt es bislang erst in Bremen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Auch wenn noch immer viele Lesben und Gays befürchten, dass eine homoerotische Partnerschaft gerade für Beamte durchaus negative Konsequenzen haben könnte und deshalb ein Outing scheuen, so könnten mehr solcher Gleichstellungs-Regelungen da doch endlich für Klarheit sorgen.
Sicher, dass Lesben und Schwule gleiche Rechte haben wie Heterosexuelle, ist an vielen Stellen noch immer nur ein Lippenbekenntnis.
Immerhin wird es aber, wie man sieht, an mehr und mehr Stellen in die Tat umgesetzt.